Grün wirkt:
Baustellenampel an der Ringstraße endlich mit akustischem Signal

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Die Hartnäckigkeit unserer grünen Ratsfraktion zahlt sich endlich aus! Ein Jahr nach Baustellenbeginn und nach vier (!) Nachfragen unserer Fraktionsmitglieder in Fachausschuss und Ratssitzungen wurde nun endlich die Baustellenampel an der Ringstraße mit einem akustischen Signal für Verkehrsteilnehmer:innen mit Sehbehinderung ausgestattet.

Aufgrund dieses und ähnlicher, für die Stadt Kleve beschämender Ereignisse zum Thema „Barrierefreiheit“, werden wir zum nächsten Ausschuss für Verkehr, Infrastruktur und Mobilität (AVIM) den Antrag „Verbindlicher Leitfaden für städtische Baustellen“ einbringen, der  u. a. diese strukturellen Planungsdefizite bezüglich der Barrierefreiheit von Baustellen zukünftig vermeiden soll.

Es spart Zeit, Kosten und Nerven, wenn Barrierefreiheit zukünftig bereits in der Planungsphase berücksichtigt wird!

Hintergrundinformation:

Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

14.08.2023 · Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt die Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung am 29. und 30. August in Genf. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren.“

Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umsetzt. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreter*innen in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.

Die Monitoring-Stelle kritisiert vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. „Es wird zwar viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht“, so Palleit.

Der Parallelbericht weist darauf hin, dass in vielen Bereichen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. So fehle ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe. Das gelte beispielsweise für Wohnungsbau, Katastrophenschutz sowie Zugang zu Arztpraxen. Probleme, wie etwa fehlende diskriminierungsrechtliche Verpflichtun­gen zu Barrierefreiheit im privaten Sektor, seien zwar seit langem bekannt, aber politisch nicht bearbeitet. „Hier fehlt es an der notwendigen menschen­rechtlich gebotenen politischen Priorisierung“, heißt es im Bericht.

Deutsches Institut für Menschenrechte